6.2 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.
Kosten und Schäden trägt der Käufer.
6.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt (soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet) kein Rücktritt vom Vertrag.
6.4 Bei Weiterveräußerung der Ware ist der Veräußerer verpflichtet, den Eigentumsvorbehalt des Auftragnehmers aufzudecken und die Veräußerung dem Auftragnehmer mitzuteilen. Bei Verarbeitung der Ware erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf das neu entstehende Wirtschaftsgut.
7. Zahlung:
7.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
7.2 Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
7.3 Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
7.4 Kommt ein Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
7.5 Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.
8. Urheberrecht:
Von uns zur Verfügung gestellte Programme und dazugehörige Dokumentationen sind nur für den eigenen Gebrauch des Käufers im Rahmen einer einfachen, nicht übertragbaren Lizenz bestimmt und zwar ausschließlich auf einem Rechner. Der Käufer darf diese Programme und Dokumentationen ohne unsere schriftliche Einwilligung Dritten nicht zugänglich machen, auch nicht bei Weiterveräußerung unserer Hardware. Kopien dürfen – ohne Übernahme der Kosten oder Haftung durch uns – lediglich für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Sofern Originale einen auf Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser vom Kunden auch auf Kopien anzubringen. Es gelten insbesondere die Bestimmungen des überarbeiteten Urheberrechtsgesetzes aus dem Jahr 2003.
9. Rücktritt:
Im Falle des Rücktrittes des Auftraggebers vom Vertrag ist der Auftragnehmer berechtigt, einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 25% der Vertragssumme zu verlangen. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
10.1 Erfüllungsort ist der Firmensitz der Firma CTN- Berlin.
10.2 Als Gerichtsstand wird das jeweilige, für den Firmensitz zuständige Gericht vereinbart.
11. Teilnichtigkeit:
Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein, oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Das gilt auch für eventuell ergänzungsbedürftige Lücken.