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AGB

 Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.   Geltung und Lieferbedingungen:
1.1 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen
ausschließlich auf Grund dieser  Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der  Entgegennahme der  Ware und/oder der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam,  wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
2.   Angebot:
2.1 Es gelten die im Angebot genannten Preise zuzüglich üblicher
Lieferungs- und Montagekosten, sowie Kosten für Kleinmaterialien. Soweit gegenüber dem Angebot zugrunde liegenden  Prospektangaben ohne Verschulden des Auftragnehmers durch Änderungen in der Modellstruktur, der Konstruktionsbeschreibung oder der Materialverwendung oder der Materialzusammensetzung oder der fortschreitenden technischen Entwicklung entstehen, gilt der jeweilige Zustand als vereinbart. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die hierdurch veranlassten Preisanhebungen auf den Auftraggeber umzulegen, soweit die Steigerung nicht mehr als 10% des Gesamtpreises ausmacht. Soweit der Auftragnehmer eine entsprechende Preissteigerung über 10% voraussieht, ist er berechtigt, den Auftraggeber unter Fristsetzung von 5 Tagen zur Erklärung über das Aufrechterhalten des Auftrags aufzufordern.
3. Lieferung und Leistung
Alle Preise verstehen sich ab Lager Berlin zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
 
4. Liefer- und Leistungszeit
4.1 Die von uns genannten Termine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
4.2 Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung: Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teillieferungen zu erbringen. Die Lieferung gilt bei verbindlicher Lieferzusage als rechtzeitige Lieferung, soweit eine Teillieferung erfolgt ist.
4.3
Die Geschäftszeiten sind Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr  und Freitag von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr. Die Preise für technische Dienstleistungen außerhalb unserer regulären Geschäftszeiten ergeben sich aus der aktuellen Preisliste.


5. Gewährleistung, Haftung und Haftungsausschluss:
5.1 Die Gewährleistungspflicht ist gesetzlich geregelt. Die Haftung ergibt sich aus den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
5.2 Der Auftragnehmer ist von der Haftung frei, soweit Betriebs- und Wartungsanweisungen des Lieferanten bzw. des Urhebers (bei mitgelieferter Software) nicht befolgt werden. Soweit der Auftraggeber oder von diesem beauftragte Dritte Veränderungen an den vom Auftragnehmer gelieferten Teile vornehmen, ist der Auftragnehmer von seiner Haftung frei. Der gelieferte Gegenstand gilt als abgenommen.
5.3 Der Käufer hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Produktes schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter  die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standardsätzen zu bezahlen sind.
5.4 Vor Geltendmachung der sich gesetzlich ergebenden Rechte ist dem Auftragnehmer das dreimalige Recht zur Nachbesserung zu gewähren.
5.5 Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragsverpflichtungen erfüllt hat.
5.6 Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
6. Eigentumsvorbehalt:
6.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, vor.
6.2 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.
Kosten und Schäden trägt der Käufer.
6.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt (soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet) kein Rücktritt vom Vertrag.
6.4 Bei Weiterveräußerung der Ware ist der Veräußerer verpflichtet, den Eigentumsvorbehalt des Auftragnehmers aufzudecken und die Veräußerung dem Auftragnehmer mitzuteilen. Bei Verarbeitung der Ware erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf das neu entstehende Wirtschaftsgut.
7. Zahlung:
7.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
7.2 Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
7.3 Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
7.4 Kommt ein Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
7.5 Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.
8. Urheberrecht:
Von uns zur Verfügung gestellte Programme und dazugehörige Dokumentationen sind nur für den eigenen Gebrauch des Käufers im Rahmen einer einfachen, nicht übertragbaren Lizenz bestimmt und zwar ausschließlich auf einem Rechner. Der Käufer darf diese Programme und Dokumentationen ohne unsere schriftliche Einwilligung Dritten nicht zugänglich machen, auch nicht bei Weiterveräußerung unserer Hardware. Kopien dürfen – ohne Übernahme der Kosten oder Haftung durch uns – lediglich für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Sofern Originale einen auf Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser vom Kunden auch auf Kopien anzubringen. Es gelten insbesondere die Bestimmungen des  überarbeiteten Urheberrechtsgesetzes aus dem Jahr 2003.
9. Rücktritt:
Im Falle des Rücktrittes des Auftraggebers vom Vertrag ist der Auftragnehmer berechtigt, einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 25% der Vertragssumme zu verlangen. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
10.1 Erfüllungsort ist der Firmensitz der Firma CTN- Berlin.
10.2 Als Gerichtsstand wird das jeweilige, für den Firmensitz zuständige Gericht vereinbart.
11. Teilnichtigkeit:
Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein, oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Das gilt auch für eventuell ergänzungsbedürftige Lücken.

 





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CTN-Berlin, Jörg Landgraf